Die Kriterien
| Nutzung | Regelfall | Hinweis |
|---|---|---|
| Lager, kurzzeitig | oft verfahrensfrei | z. B. als Baustelleneinrichtung |
| Lager, dauerhaft | je nach Bundesland | Grenzen für umbauten Raum beachten |
| Büro / Aufenthalt | in der Regel genehmigungspflichtig | Anforderungen an Aufenthaltsräume |
| Wohnen | genehmigungspflichtig | Bebauungsplan, Erschließung, Energiestandard |
So gehen Sie vor
01
Bauamt fragen
Vorab klären, ob genehmigungspflichtig.
02
Unterlagen
Wir liefern Statik, Pläne, Beschreibung.
03
Antrag
Bauantrag über Entwurfsverfasser.
04
Aufstellen
Nach Genehmigung liefern wir.
Wichtig
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Fragen Sie vor dem Kauf beim zuständigen Bauamt nach.
Häufige Fragen
Was passiert ohne Genehmigung?
Das Bauamt kann die Beseitigung anordnen. Klären Sie die Pflicht deshalb immer vorab.
Welche Unterlagen liefern Sie?
Statik, Pläne und technische Beschreibungen für den Bauantrag.